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Wilder Streik

Als Wilder Streik wird eine Arbeitsniederlegung bezeichnet, die nicht von einer Gewerkschaft geführt oder angekündigt wurde. Wenn ein Streik nicht von einer Gewerkschaft umgesetzt wird, ist er nicht durch Arbeitnehmer*innenrechte geschützt und rechtswidrig, da er nicht von einer Tarifpartei geführt wird. Die Streikenden erhalten damit kein Streikgeld und sind nicht vor Entlassungen geschützt.