Als Wilder Streik wird eine Arbeitsniederlegung bezeichnet, die nicht von einer Gewerkschaft geführt oder angekündigt wurde. Wenn ein Streik nicht von einer Gewerkschaft umgesetzt wird, ist er nicht durch Arbeitnehmer*innenrechte geschützt und rechtswidrig, da er nicht von einer Tarifpartei geführt wird. Die Streikenden erhalten damit kein Streikgeld und sind nicht vor Entlassungen geschützt.