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Wiedervereinigung

Unter der Wiedervereinigung wird das Ende der deutschen Teilung und die Vereinigung der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen deutschen Staaten verstanden, der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Nach dem Sturz des SED-Regimes und der Demokratisierung der DDR ergab sich die Möglichkeit zu einer Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten. Um die Wiedervereinigung mit der BRD zu ermöglichen, einigten sich die Siegermächte USA, Frankreich, Großbritannien und die Sowjetunion auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag mit dem die neue gesamtdeutsche Republik von besatzungsrechtlichen Beschränkungen befreit wurde. Die DDR trat der Bundesrepublik nach Artikel 23 des Grundgesetzes bei und ging am 3. Oktober 1990, dem Tag der deutschen Einheit, in der Bundesrepublik auf. Berlin wurde zur neuen Hauptstadt des deutschen Staates.