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Warschauer Vertrag

Der "Vertrag über die Grundlagen der Normalisierung der gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen", oder kurz Warschauer Vertrag, ist ein Vertrag, den Bundeskanzler Willy Brandt am 07. Dezember 1970 mit dem polnischen Ministerpräsidenten Józef Cyrankiewicz und den jeweiligen Außenministern in Warschau unterzeichnete. Der Vertrag erkannte von Seiten der Bundesrepublik die bereits von der DDR anerkannte Oder-Neiße-Grenze als Westgrenze Polens an und versicherte die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen. Der Vertrag wurde am 17. Mai 1972 vom Bundestag ratifiziert.