Als Volkseigenen Betriebe (VEB) wurden in der DDR Betriebe bezeichnet, die sich in Staatseigentum befanden und vom Staat kontrolliert wurden. Es handelte sich entweder um verstaatlichte Betriebe oder vom Staat errichtete Betriebe. Der Großteil der Unternehmen in der DDR befand sich in Staatsteigentum. Die Betriebe wurden in Gruppen in sogenannten Kombinaten zusammengefasst. Abhängig von ihrer Größe waren sie dem Kreis, Bezirk oder zentral einem Ministerium unterstellt. Nach der Wiedervereinigung wurden die Betriebe privatisiert und oft verkleinert oder geschlossen, sodass viele Menschen ihre Arbeitsstellen verloren.