← zurück zum Glossar ← zurück zum Glossar

Republikflucht

Das Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ohne staatliche Genehmigung wurde als „Republikflucht“ bezeichnet. Die Flucht aus der DDR war verboten und wurde mit langen Haftstrafen bestraft. Nach dem Bau der Mauer 1961 war eine Flucht lebensgefährlich, viele Menschen wagten sie trotzdem. Einige versuchten eine Flucht über die innerdeutsche Grenze, andere suchten den Weg über Drittländer. Viele wurden durch die gefährlichen Fluchtrouten z.B. durch Flüsse oder durch Waffengebrauch von Grenzsoldat*innen schwer verletzt oder starben bei ihren Fluchtversuchen.