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Migrationshintergrund

Eine „Person mit Migrationshintergrund“ ist laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Person, die selbst oder deren mindestens ein Elternteil nicht mit der deutschen Staatsangehörigkeit geboren wurden. Seit 2005 werden Personen mit Migrationshintergrund vom Statistischen Bundesamt mit dem Zensus erfasst. Dies umfasst Personen, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben; Personen, die eingebürgert wurden; (Spät-)Aussiedler*innen sowie die Kinder dieser Personengruppen. Der Begriff bezieht sich nur auf Personen, die oder deren Vorfahren nach 1949 ins heutige Bundesgebiet eingewandert sind und schließt damit die Vertriebenen und Geflüchteten der unmittelbaren Nachkriegszeit aus. Im Mikrozensus 2011 definierte das Statistische Bundesamt Personen mit Migrationshintergrund hingegen als alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer*innen in Deutschland sowie auch Deutsche die nach 1955 auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind und auch alle deutschen Staatsbürger*innen, die ein Elternteil haben das nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik zugewandert sind. 2016 hatte rund jede fünfte Person in Deutschland einen Migrationshintergrund.