Kaschrut (hebräisch) sind die jüdischen religionsgesetzlichen Speisevorschriften. Die Kaschrut legt fest, welche Lebensmittel koscher (wörtl. tauglich) sind und gegessen werden dürfen und welche Lebensmittel nicht-koscher sind und nicht gegessen werden dürfen. Lebensmittel werden dabei in unterschiedliche Gruppen aufgeteilt. Als koscheres Fleisch gelten Paarhufer und Wiederkäuer, also z.B. Schafe, Kühe und Ziegen. Anderes Fleisch wie Schweine-, Wildtier- Pferde oder Kamelfleisch hingegen ist nicht koscher. Da Blut als nicht koscher gilt und nicht gegessen werden darf, gelten besondere Schlachtvorschriften, das geschlachtete Tier muss komplett ausgeblutet werden. Zudem müssen Milch- und Fleischprodukte immer voneinander getrennt sein, so dass in Haushalten, die den Kaschrut befolgen, zwei komplette Küchenausstattungen vorhanden sein müssen.