Die Sammelunterkünfte der als „Gastarbeiter“ bezeichneten Arbeitsmigrant*innen wurden in den 1960er und 1970er Jahren auch „Gastarbeiterlager“ oder Wohnheime genannt. Die Unterkünfte wurden von den Unternehmen bereitgestellt und betreut, bei denen die Arbeitsmigrant*innen angestellt waren. Die Unterkünfte waren oft Baracken, häufig aufgebaut auf den Strukturen ehemaliger „Zwangsarbeiter*innen-„ oder „Flüchtlingslager“. Die Einrichtungen wurden für ihren oft mangelhaften Zustand kritisiert: Viele Menschen teilten sich ein Zimmer, es gab schlechte sanitäre Ausstattungen, zu wenige Kochmöglichkeiten und Privatsphäre existierte kaum oder gar nicht.