Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde 1957 zwischen Deutschland, Italien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg mit den Römischen Verträgen gegründet, die 1958 in Kraft traten. Das Ziel der EWG war die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten durch freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr. Dafür wurden u.a. Zölle zwischen den unterzeichnenden Staaten abgeschafft und eine gemeinsame Zollunion gegenüber anderen Staaten entwickelt und die Freizügigkeit für Bürger*innen von EWG-Staaten zum Zweck der Erwerbstätigkeit eingeführt. Das bedeutete, dass Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EWG besaßen ohne Einschränkung in einen anderen Mitgliedsstaat ziehen durften, sofern sie dort eine Arbeit aufnahmen. Mit dem Maastrichter Vertrag wurde die EWG 1992 Teil der EU und in Europäische Union umbenannt. Damit galt die Freizügigkeitsregelung für alle Bürger*innen der Europäischen Union (mit spezifischen Einschränkungen) unabhängig von der Erwerbstätigkeit (s. Freizügigkeit).