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Einbürgerung

Einbürgerung bedeutet die Verleihung der Staatsbürgerschaft an eine*n Ausländer*in. Für eine Einbürgerung in Deutschland gelten bestimmte Voraussetzungen. So müssen Menschen, die als Erwachsene eingebürgert werden möchten, in der Regel über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen und seit mindestens acht Jahren ihren Wohnsitz rechtmäßig in Deutschland haben, ihren Lebensunterhalt selbst, d.h. ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten können, nicht vorbestraft sein, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik bekennen und deutsche Sprachkenntnisse von mindestens dem Sprachniveau B1 vorweisen können. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 kann die Einbürgerung ab dem 16. Geburtstag selbst beantragt werden. Seit 2008 müssen Einzubürgernde zusätzlich einen Einbürgerungstest bestehen, der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland abfragt. Ausgenommen vom Einbürgerungstest sind Kinder unter 16 Jahren, Menschen mit deutschen Schulabschluss oder Menschen mit einem deutschen Hochschulabschluss in den Fächern Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften.