„Deutschstämmige“ Migrant*innen sind Nachfahr*innen von Menschen, die sich selbst zum Beispiel aufgrund ihrer Sprache und/oder Kultur als Deutsche bezeichneten, deren Vorfahr*innen sich als Siedler*innen über die Jahrhunderte in den östlichen Gebieten Europas niedergelassen hatten und die später in die Bundesrepublik Deutschland einwanderten. Seit den 1970er Jahren migrierten besonders viele „deutschstämmige“ Personen aus Rumänien, Polen und der Sowjetunion als (Spät-)Aussiedler*innen in die BRD, wo sie auf Grund der Anwendung des Abstammungsprinzips (jus sanguinis) direkt die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten. Der Begriff „Deutschstämmige“ wurde vom nationalsozialistischen Regime zur rassistischen Unterscheidung genetischer Herkunft in die Rechtssprache eingeführt und ist daher sehr kritisch zu betrachten. Zudem ist die Verwendung des Begriffs „Stamm“ und des Suffixes „-stämmig“ in Bezug auf Menschen problematisch, da es von Europäer*innen in der Kolonialzeit zur Kontrolle und Diskriminerung von gesellschaftlichen Gruppen verwendet wurde, die es in dieser Form so nicht gab und die durch diese Bezeichnung sprachlich gegenüber vermeintlich zivilisierten Gesellschaften abgewertet wurden.