Als Aussiedler*innen (seit 1993 „Spätaussiedler“) gelten „deutschstämmige“ Personen, auch als „deutsche Volkszugehörige“ bezeichnet, die nach 1950 aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Ländern über ein besonderes Verfahren in die Bundesrepublik zuwanderten. Sie hatten sich in früheren Migrationsbewegungen über mehrere Jahrhunderte in diesen Gebieten angesiedelt. Da sie im Grundgesetz als „ethnisch Deutsche“ definiert sind, erhalten sie direkt die deutsche Staatsbürgerschaft. (Spät-)Aussiedler*innen aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion werden häufig auch als „Russlanddeutsche“ bezeichnet. Ihren Höhepunkt erreichte diese Form der Migration zu Beginn der 1990er Jahre.