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Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltstitel

Migrant*innen benötigen eine Erlaubnis, um langfristig nach Deutschland einreisen und sich dort aufhalten zu können. Das Aufenthaltsgesetz sieht dafür sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor, die die Dauer und Bedingungen des Aufenthaltes regeln. Die Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthaltserlaubnis für EU-Bürger*innen sind unbefristet und berechtigen zum Arbeitsmarktzugang und zum Empfang von Sozialleistungen. Auch Staatsbürger*innen von Drittstaaten können unter bestimmten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthaltserlaubnis erhalten. Die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum werden befristet vergeben. Die Aufenthaltserlaubnis wird ebenfalls befristet vergeben und kann gegebenenfalls verlängert werden. Sie kann zum Zweck der Ausbildung oderder Erwerbstätigkeit, aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen oder aus familiären Gründen vergeben werden. Ob eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit befähigt, hängt von dem spezifischen Aufenthaltstitel ab.