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Asylkompromiss

Unter Asylkompromiss wird die Neuregelung des Asylrechts von 1993 verstanden. Im Zuge der Diskussion um die hohe Zahl Geflüchteter in Deutschland, rassistischen Ausschreitungen und der rassistischen Stimmung in der Gesellschaft einigte sich die Regierungskoalition aus Union und FDP mit der SPD als Opposition 1992 auf die Einschränkung des im Grundgesetz §16a festgeschriebenen Grundrechts auf Asyl. Die Neuregelung wurde am 26. Mai 1993 vom Bundestag verabschiedet. Neben den Neuerungen des Asylbewerberleistungsgesetzes enthielt diese Neuregelung des Asylrechts die sogenannte Drittstaatenregelung, nach der Personen kein Anrecht auf Asyl in Deutschland haben, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen – von denen Deutschland ausnahmslos umgeben ist. Zudem haben Personen keinen Anspruch auf Asyl, die aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen. Darüber hinaus ist durch die Flughafenregelung das Festhalten von Geflüchteten auf Flughäfen und die Durchführung von Schnellverfahren im Transitbereich ermöglicht worden. In der Folge der Gesetzesnovelle gingen Anträge auf Asyl zurück und die Anzahl von Abschiebungen stieg an.