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Arbeitsmigration

Arbeitsmigration bezeichnet die Migration mit dem Ziel der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einer anderen Region als der Region, in der man bisher gelebt hat. Die Ursachen für eine solche Wanderung können sowohl in der schlechteren Arbeitsplatzsituation in der Herkunftsregion als auch in der besseren Arbeitsmarktsituation und einem höheren Lebensstandard in der Zielregion liegen. Bereits im Deutschen Kaiserreich wurden gezielt ausländische Arbeitskräfte angeworben. In der Zeit des Wirtschaftsaufschwungs nach dem Zweiten Weltkrieg wurden mit den sogenannten „Gastarbeitern“ im Rahmen von Anwerbeabkommen von 1955 bis 1973 ausländische Arbeiter*innen in die BRD geholt. In der DDR wurden von den 1960er Jahren an bis zur Wiedervereinigung als „Vertragsarbeiter“ bezeichnete Arbeitsmigrant*innen aus sozialistischen Staaten angeworben. Auch unabhängig von gezielter Anwerbung kamen und kommen Migrant*innen nach Deutschland, um eine Arbeit aufzunehmen.