Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürger*innen und Ausländer*innen (Zuwanderungsgesetz – ZuWG) gilt seit dem 01. Januar 2005 und ist eine Reform der deutschen Migrations- und Integrationspolitik und des Aufenthaltsrechtes. Das Zuwanderungsgesetz schuf als Artikelgesetz mit dem Aufenthaltsgesetz unter Artikel 1 und dem Freizügigkeitsgesetz/EU unter Artikel 2 zwei neue Gesetze und enthielt Änderungen in bereits bestehenden Gesetzen wie dem Asylgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz und dem Bundesvertriebenengesetz. Das Aufenthaltsgesetz gilt nicht für EU-Bürger*innen. Hiermit gab es nur noch zwei Aufenthaltstitel, die befristete „Aufenthaltserlaubnis“ sowie die unbefristete „Niederlassungserlaubnis“. Das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt die Freizügigkeit von Bürger*innen der EU und ersetzt das Aufenthaltsgesetz/EWG/ für EU-Bürger*innen. Zudem wurde die Förderung von Integration durch den Rechtsanspruch der Zugewanderten auf Teilnahme an Integrationskursen erstmals als gesetzliche Aufgabe des Bundes definiert.