Personen, die selbst oder deren Eltern über eine Migrationsgeschichte verfügen, also in einem anderen Land geboren wurden oder Vorfahren haben, die in einem anderen Land geboren wurden, werden häufig als Personen mit „ausländischen Wurzeln“ bezeichnet. Der Begriff ist mitunter problematisch, weil in der Verwendung oft von einer automatischen und biologischen Verbindung und „Verwurzelung“ durch Geburt mit einer Region und deren Kultur ausgeht. Allerdings kann der Begriff auch das Gegenteilige bedeuten, nämlich eine „Verwurzelung“ in einem Einwanderungsland, und im rechtlichen Sinne kann dies als Argument benutzt und auch anerkannt werden, um einer*m Migrant*in entweder eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis zu erteilen oder die Staatsbürgerschaft zu verleihen.