Die Wohlfahrtsverbände in Deutschland sind aufs ganze Bundesgebiet ausgerichtete gemeinnützige Interessengruppen zur Wohlfahrtspflege. Sie sind konfessionell oder weltanschaulich geprägt. Sie werden zum Teil aus staatlichen Mitteln finanziert und arbeiten in enger Kooperation mit dem Staat im Sozial- und Gesundheitswesen. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege engagieren sich auf den Gebieten der Sozialen Arbeit, also z.B. in der Sozialhilfe, der Jugendhilfe oder der Altenarbeit und sind Träger von sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen und Dienste. Die sechs Spitzenverbände der Deutschen Wohlfahrt sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Caritas Verband (DCV), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Diakonisches Werk, Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWSt), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, zu denen wiederum zahlreiche Organisationen gehören. In der Zeit der Anwerbeabkommen der 1950er bis 1970er Jahre haben Wohlfahrtsverbände soziale Beratung der Arbeitsmigrant*innen übernommen. So bauten Caritas, Diakonie und AWO eine Ausländersozialberatung auf, die nach einiger Zeit auch mit Muttersprachler*innen besetzt wurde, die als Sozialberater*innen ezeichnet wurden. Die Verbände boten u.a. Sprachkurse an und unterstützten bei der Wohnungssuche und betrieben teilweise auch Wohnheime für die Arbeitsmigrant*innen.