Als Vertriebene werden Personen bezeichnet, die gezwungen werden ihre Herkunftsregionen oder -länder zu verlassen. In Deutschland wird dieser Begriff auf Personen angewandt, die nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Herkunftsorte in Gebieten, die vor dem Zweiten Weltkrieg zum Deutschen Reich gehörten, zwangsweise verlassen mussten. Darunter waren auch viele Geflüchtete, die bereits vor einer offiziellen Vertreibung aus Furcht ihre Herkunftsorte verlassen haben und in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik geflohen waren. Als Heimatvertriebene galten laut dem Bundesvertriebenengesetz Menschen, die ihren Wohnsitz vor dem 01. September 1939 in den ehemaligen deutschen Ostgebieten hatten. Der Bund der Vertriebenen (BdV) versteht sich mit über einer Million Mitgliedern und einem weit verwzeigten Netz an Organisationen als Interessenvertretung der Vertriebenen, Heimatvertriebenen und (Spät-)Aussiedler*innen. Geflüchtete sind Menschen, die aus Angst vor Vertreibung, Konflikt, Gewalt oder Verfolgung oder anderen als unhaltbar angesehenen Lebenssituationen ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion verlassen haben. In Deutschland können Geflüchtete einen Antrag auf Asyl stellen. Menschen, die noch keinen Antrag auf Asyl gestellt haben, werden als Asylsuchende bezeichnet; Menschen, die sich im Asylverfahren befinden als Ayslbewerber*innen. Geflüchtete, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde, werden rechtlich „anerkannte Flüchtlinge“ genannt.