In der DDR wurden ausländische Arbeitnehmer*innen und Auszubildende „Vertragsarbeiter“ genannt. Sie migrierten im Rahmen von zwischenstaatlichen Verträgen mit europäischen und außereuropäischen sozialistischen Staaten. Sie wurden auch als „ausländische Werktätige“ bezeichnet und ihr Aufenthalt war, wie in Westdeutschland, zeitlich begrenzt. Die Mehrheit dieser etwa 500.000 Arbeitsmigrant*innen in der DDR kam aus Vietnam und Mosambik. Die Arbeiter*innen lebten meist abgeschottet und streng überwacht in Wohnheimen, ein Familiennachzug war nicht möglich, Kontakte zur lokalen Bevölkerung waren unerwünscht sowie Schwangerschaften nicht erlaubt. Zudem wurde ein Teil des Gehalts in manchen Fällen in das Herkunftsland zwangsüberwiesen und nicht an die Arbeiter*innen ausgezahlt (s. Madgermanes). Nach der Wiedervereinigung wurden viele von ihnen unter anderem durch finanzielle Anreize aufgefordert in ihre Herkunftsländer oder -regionen zurückkehren oder sogar dorthin abgeschoben, da viele Betriebe geschlossen wurden.