Die Staatsangehörigkeit beschreibt das rechtliche Verhältnis einer Person zu einem Staat, das sie als Mitglied des Staates auszeichnet. Die Staatsangehörigkeit bestimmt sich entweder bei der Geburt durch die Staatsangehörigkeit der Eltern (ius sanguinis), den Geburtsort (ius soli), durch eine Mischung beider oder die Einbürgerung zu einem späteren Zeitpunkt.