Als Sowjetzonenflüchtlinge wurden nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG) von 1953 Menschen bezeichnet, die aus politischen oder ideologischen Gründen die DDR verließen bzw. nach Verfestigung der Grenze in das Gebiet der Bundesrepublik oder West-Berlin flohen. Wirtschaftliche Gründe allein rechtfertigten nicht den Status als Sowjetzonenflüchtling. Anerkannte Sowjetzonenflüchtlinge erhielten einen Flüchtlingsausweis C und hatten damit Anspruch auf bestimmte Rechte und Vergünstigungen und wurden auf die verschiedenen Bundesländer verteilt.