Zwischen 1939 und 1945 wurden in den von den Nationalsozialisten annektierten Gebieten eine „deutsche Volksliste“ (DVL) erstellt. Diese enthielt die „deutschstämmigen Personen“ in den annektierten Regionen wie Polen oder dem Elsass. Diesen Personen wurde automatisch durch Sammeleinbürgerungen die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen. In diese Listen waren nur Christen eingeschlossen. Jüd*innen, Zeug*innen Jehovas, Sinti und Roma, auch wenn sie deutschsprachig waren, konnten in der NS-Logik keine Deutschen sein, da die Nationalsozialist*innen Deutsche als eine Rasse erfassten und diese Gruppen als anderen Rassen zugehörig definierten.