Unter der Rückkehrprämie wird das Angebot der Bundesregierung verstanden, arbeitslosen Ausländer*innen im Rahmen des 1983 verabschiedeten Rückkehrhilfegesetzes eine Prämie von 10.500 D-Mark auszuzahlen, wenn sie in ihre Herkunftsländer zurückkehrten. Zudem wurden ihnen die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstattet, womit sie jegliche Rentenansprüche in der Bundesrepublik verloren. Vor dem Hintergrund gestiegener Arbeitslosigkeit und dem politischen Wunsch die Zahl „unerwünschter“ Arbeitsmigrant*innen zu reduzieren, wurde das Gesetz unter der Regierung von Helmut Kohl verabschiedet mit der Hoffnung Anreize für eine Rückwanderung der Migrant*innen zu schaffen, die im Rahmen der Anwerbeabkommen in die Bundesrepublik gekommen waren. Das Gesetz war bis 1984 gültig.