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Rückkehrförderung

Menschen, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, müssen die Bundesrepublik verlassen. Neben der zwangsweisen Rückführung (Abschiebung) in das Herkunftsland durch den Staat, können sich die Betroffenen zu jedem Zeitpunkt schon vor der Entscheidung über ihren Asylantrag entscheiden, die Ausreise zu wählen. Dies wird auch als „freiwillige Rückkehr“ bezeichnet. Hierfür gibt es staatlich geförderte Programme, die die Rückkehr finanziell und organisatorisch unterstützen. Anfang der 1980er Jahre versuchte die Bundesregierung mit dem Rückkehrhilfegesetz und einer sogenannten Rückkehrprämie die Option einer Rückkehr in ihre Herkunftsregionen für Arbeitsmigrant*innen, die im Zuge der Anwerbeabkommen nach Deutschland gekommen waren attraktiver zu machen (s. Rückkehrprämie).