Unter dem Rotationsprinzip wird die zeitliche Begrenzung des Aufenthaltes verstanden, der in den Anwerbeabkommen der 1950er und 1960er Jahre in Westdeutschland ursprünglich vorgesehen war. Der Arbeitsaufenthalt sollte temporär sein und die Arbeitsmigrant*innen nach einem bestimmten Zeitraum in ihre Herkunftsländer zurückkehren und durch neu einreisende Arbeitskräfte ersetzt werden. Dahinter stand die Vorstellung, dass so eine dauerhafte Niederlassung der Migrant*innen verhindert werden könnte. Dies wurde nicht nur von Arbeitsmigrant*innen abgelehnt, sondern erwies sich auch aus der Perspektive der Arbeitgeber*innen als ungünstig, da sie kein Interesse hatten, eingearbeitete Arbeiter*innen immer wieder durch Unerfahrene zu ersetzen.