Im Rahmen des 1950 verabschiedeten „Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet“ (Notaufnahmegesetz) wurden in der Bundesrepublik „Notaufnahmelager“ eingerichtet, in denen in einem festgelegten zwölfschrittigen Verfahren die Kriterien für den Aufenthalt von DDR-Bürger*innen in der Bundesrepublik geprüft wurde. Zwar durften Übersiedler*innen aus der DDR auch bei der Ablehnung eines Aufenthaltsantrags in der Bundesrepublik bleiben, jedoch standen Eingliederungshilfen nur Personen zu, die beweisen konnten, dass sie politische Flüchtlinge waren. Durch dieses festgelegte Verfahren sollte die Unterbringung und Versorgung der großen Zahl an Übersiedler*innen und Geflüchteten aus der DDR geregelt werden. Die Stationen enthielten u.a. ärztliche Untersuchungen, eine Prüfung, ob es sich eventuell um Spione aus der DDR handelte, und die Prüfung der Fluchtgründe.