„Notaufnahmelager“ wurden im Zuge des 1950 verabschiedeten „Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet“ (Notaufnahmegesetz) in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet, das die Aufnahme von Geflüchteten und Übersiedler*innen aus der DDR in die BRD regelte. Geflüchtete und Übersiedler*innen aus der DDR wurden zunächst in „Notaufnahmelagern“ untergebracht und dort registriert. Von hier aus wurden sie dann in die Bundesländer weitergeleitet.