Als Leichtlohngruppen wurden ab den 1950er Jahren in der Bundesrepublik Lohngruppen bezeichnet, in denen körperlich vermeintlich leichte Arbeiten verrichtet und die gering entlohnt wurden. Diese Tätigkeiten wurden oft von Frauen ausgeübt. Leichtlohngruppen wurden eingeführt, da das deutsche Grundgesetz eigentlich einen Gleichheitsanspruch vertrat und eine ungleiche Bezahlung bei formal gleicher Arbeit nicht rechtlich vertretbar war. 1988 klagten u.a. Metallarbeiter*innen, darunter viele betroffene Migrant*innen, gegen diese Lohngruppen als diskriminierende Praxis und erreichten durch Streiks das Verbot durch das Bundesarbeitsgericht.