Im Rahmen des Anwerbeverfahrens der Anwerbeabkommen der 1950er bis 1970er Jahre erhielten Arbeitsmigrant*innen ein Gesundheitszertifikat und einen Arbeitsvertrag und bei Vorlage von beidem eine sogenannte Legitimationskarte mit der sie nach Deutschland einreisen konnten. Die Legitimationskarte stellte eine befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis dar und wurde den Migrant*innen in der deutschen Verbindungstelle in ihrem Herkunftsland ausgehändigt.