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Lastenausgleichzahlung

Das Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) wurde am 14. August 1952 unterzeichnet. Es war als Entschädigung für Vermögens- und Sachverlust durch den Zweiten Weltkrieg und als Eingliederungshilfe für Geflüchtete, Vertriebene und Aussiedler*innen und als Ausgleich zwischen denen gedacht, die ihren Besitz verloren hatten und denjenigen, die ihn retten konnten. Durch LastenausgleichsaLastenausgleichsbgaben an den Lastenausgleichsfonds wurden Leistungen wie z.B. Darlehen für den Wohnungs- und Geschäftsaufbau ausgezahlt.