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Kontingentflüchtlinge

Als Kontingentflüchtlinge werden Geflüchtete bezeichnet, die im Rahmen einer festgelegten Anzahl auf Beschluss der Bundesregierung in Fällen von humanitären Krisen und Hilfsaktionen nach Deutschland aufgenommen werden. Sie dürfen sich ihren Wohnort nicht selbst aussuchen, sondern werden auf die Bundesländer verteilt.