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Kindergeld

Die Zahlung von Kindergeld ist eine familienpolitische Leistung des Staates zur steuerlichen Entlastung und finanziellen Unterstützung von Familien mit Kindern und ist als Sicherung des Lebensunterhaltes von Kindern gedacht. Das Kindergeld ist allgemein und vom Einkommen der Eltern unabhängig. Es wird nach einem festen Satz für das erste, zweite und dritte Kind monatlich ausgezahlt und mit einem weiteren festen Betrag für jedes weitere Kind. Das Geld wird über die Familienkasse der Arbeitsagenturen ausgezahlt. Familien haben bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes Anspruch auf Kindergeld und darüber hinaus sofern sich die Kinder in der Erstausbildung befinden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Empfangsberechtigt sin deutsche Staatsangehörige sowie Menschen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben.