Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion wanderten zahlreiche Jüd*innen erst in die DDR und später in das wiedervereinigte Deutschland aus. Dies geschah zunächst noch basierend auf der Rechtsgrundlage der DDR, die in der BRD weiter Anwendung fand. Am 9. Januar 1991 wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz die Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes auf jüdische Migrant*innen aus der ehemaligen Sowjetunion beschlossen. Dies ermöglichte es, Menschen, die in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion als Jüd*innen galten, und Jüd*innen, die über rabbinische Dokumente verfügten, sowie ihren Kindern, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus sowie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Insgesamt kamen so über 200.000 Menschen bis zum Beginn der 2000er Jahre nach Deutschland.