Das Inländerprimat bezeichnet die Bevorzugung von Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Menschen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung (sogenannte Arbeitsmarktinländer*innen) gegenüber Drittstaatler*innen, die neu zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Eine Arbeitserlaubnis wird nur dann an Ausländer*innen vergeben, wenn keine Arbeitsmarktinländer*innen für die Stelle in Betracht kommen. Wenn sich eine Person um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland bewirbt, muss die Bundesagentur für Arbeit der Ausländerbehörde ihre Zustimmung dazu geben. Dafür prüft sie, ob die zu besetzende Arbeitsstelle nicht mit einer*einem deutschen Staatsangehörigen, EU-Angehörigen oder Arbeitsmarktinländer*in besetzt werden kann.