Unter „illegaler“ Migration wird verstanden, wenn Migrant*innen ohne gültige Einreisegenehmigung in ein Land einreisen, sich dort nach dem Ablauf von Aufenthaltsgenehmigungen oder ohne gültige Dokumente wie etwa einen Pass weiter aufhalten. Letzteres ist bei Fluchtmigration oder beim Zusammenbruch von Staaten häufig der Fall. Viele Organisationen lehnen den Begriff „illegal“ mit dem Argument ab, dass zwar der Aufenthalt einer Person in einem Land als rechtlich nicht legal bewertet werden kann, nicht aber eine Person selbst als illegal bezeichnet werden kann und damit in ihrer Menschlichkeit abgewertet werden darf. Die Verwendung des Begriffs „Illegalität“ suggeriert einen direkten Zusammenhang mit Kriminalität und stigmatisiert die betreffenden Menschen. Die Begriffe „irreguläre Migration“ oder „undokumentierte Migrant*innen“ werden deshalb von Geflüchtetengruppen und Menschenrechtsaktvist*innen als wertneutraler aufgefasst.