Als deutsche Green Card wurde eine spezielle Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für IT-Fachkräfte bezeichnet, die zwischen den Jahren 2000 und 2004 gültig war. Die deutsche Green Card wurde mit dem Ziel eingeführt, den IT-Fachkräftemagel in der Bundesrepublik auszugleichen. Sie wurde angelehnt an die US-amerikanische Green Card. Anders als im amerikanischen Vorbild war die deutsche Green Card allerdings keine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, sondern auf fünf Jahre befristet. Sie wurde an Nicht-EU-Staatsbürger*innen vergeben, die einen fachlich relevanten Hochschulabschluss oder ein Job-Angebot mit einem jährlichen Mindestgehalt von über 50.000 Euro vorweisen konnten. Die Anträge wurden besonders schnell bearbeitet und die Green Card-Empfänger*innen waren berechtigt ihre Familien mit nach Deutschland zu bringen.