Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, genannt Genfer Flüchtlingskonvention, wurde 1951 auf einer Sonderkonferenz der Vereinten Nationen in Genf unter dem Eindruck der Millionen von Menschen auf der Flucht nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa verabschiedet und galt zunächst nur für diesen regionalen Rahmen. Mit einem Zusatzprotokoll von 1967 wurde der Wirkungsbereich global und unabhängig von einem unmittelbaren Kriegsende ausgeweitet. Das Abkommen definiert, wer als Flüchtling anzuerkennen ist und welchen Schutz und welche Rechte anerkannte Flüchtlinge von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollen. Bis heute ist das Abkommen das wichtigste Instrument zum internationalen Flüchtlingsschutz. Es wurde zuerst von sechs Staaten ratifiziert, darunter auch Deutschland. 2015 haben 142 Staaten sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch das Zusatzprotokoll von 1967 unterzeichnet.