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Gastarbeiter*in

Die Bezeichnung „Gastarbeiter“ setzte sich Anfang der 1960er Jahre für die Arbeitsmigrant*innen durch, die im Rahmen der Anwerbeankommen mit südeuropäischen, nordafrikanischen Staaten und Korea zwischen 1955 bis zum Anwerbestopp von 1973 in die Bundesrepublik kamen. Ihr Verweilen in der Bundesrepublik war als vorübergehender Zustand geplant. Es wurden keine infrastrukturellen oder gesellschaftlichen Strukturen für einen dauerhaften Aufenthalt geschaffen. Von den etwa 14 Millionen Angeworbenen kehrten die meisten zurück. Etwa drei Millionen ließen sich nach dem Anwerbestopp dauerhaft in Deutschland nieder und holten ihre Familien nach. Der Begriff wird heute alltagssprachlich noch häufig für die ehemaligen Arbeitsmigrant*innen und ihre Nachfahr*innen verwendet, die mitunter deutsche Staatsbürger*innen geworden sind oder durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsrecht von Geburt an deutsche Staatsbürger*innen sind. Das Weiterleben des Begriffs verweist auf eine immer noch existente Ausgrenzung der ehemals als Arbeitsmigrant*innen Eingewanderten und ihrer Nachfahr*innen.