Die Freizügigkeit innerhalb der EU bedeutet, dass EU-Bürger*innen sich grundsätzlich in und zwischen den EU-Mitgliedsstaaten frei bewegen dürfen. Der EU-Binnenmarkt garantiert EU-Bürger*innen vier Freiheiten: Die Freiheit des Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs. Für Bürger*innen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) galt die Freizügigkeit nur zum Zweck der Erwerbsaufnahme bereits seit 1958. Seit dem Maastrichter Vertrag von 1992 dürfen EU-Bürger*innen in andere EU-Staaten reisen, dort wohnen, arbeiten, studieren und Handel treiben und an Kommunalwahlen in ihrem Wohnort teilnehmen . Sie benötigen dafür keine Visa oder Aufenthaltsberechtigungen.