Nach dem Abschluss der Anwerbeabkommen wurden in den Partnerländern Deutsche Kommissionen bzw. Verbindungsstellen eingesetzt, die die Arbeitskräfte anwarben und vermittelten. Deutsche Firmen, die Arbeitskräfte durch die Anwerbeabkommen einstellen wollten, meldeten ihren Bedarf den zuständigen Arbeitsämtern, die diesen an die Verbindungsstellen weiterleitete. In den deutschen Verbindungsstellen mussten die potenziellen Arbeitsmigrant*innen sich einer ausführlichen Gesundheitsuntersuchung und beruflichen Tests unterziehen. Sie wurden von dort an Arbeitsstellen in Deutschland weiter vermittelt.