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Bundesvertriebenengesetz

Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge, wurde 1953 zur Regelung der Aufnahme, Versorgung und Verteilung von Vertriebenen, Geflüchteten, Sowjetzonenflüchtlingen, (Spät-)Aussiedler*innen und Umsiedler*innen aus der Sowjetzone und der DDR in die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Das Gesetz definierte, wer als Vertriebene, Heimatvertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, (Spät)Aussiedler*innen galt und regulierte die Verteilung, Rechte und Vergünstigungen der betroffenen Personen. Nach der Wiedervereinigung wurde es 1992 als Kriegsfolgenbereinigungsgesetz an die veränderten Umstände angepasst.