Die Blaue Karte EU ist eine gemeinsame Arbeits- und Aufenhaltserlaubnis der EU-Mitgliedsstaaten für hochqualifizierte Arbeitskräfte. Die Blaue Karte EU wird Drittstaatsangehörigen, also Nicht-EU Bürger*innen, ausgestellt, die einen Hochschulabschluss sowie ein Jobangebot in der EU mit einem jährlichen Mindestgehalt von über 50.000 Euro vorweisen können. Zur Einreise in einen EU-Mitgliedsstaat benötigen die Driststaatangehörigen ein Arbeitsvisum, die Blaue Karte kann dann vor Ablauf des Visums in der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Bei bestimmten besonders gesuchten Berufsgruppen, wie IT-Fachkräften, ist auch ein geringeres Jahresgehalt möglich. Die Blaue Karte wird zunächst auf vier Jahre befristet ausgestellt, unter Umständen wird durch sie schneller als sonst eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.