In Deutschland herrscht das Prinzip des Föderalismus. Das bedeutet, dass die Macht zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt ist. Im Grundgesetz ist geregelt, dass die Bundesländer für bestimmte Aufgaben, wie die Bildungspolitik zuständig sind. Die Länder finanzieren den Großteil der Bildungsausgaben, aber auch der Bund hat in bestimmten Bereichen wie der außerschulischen Berufsausbildung und Förderprogrammen in Hochschulen Mitbestimmungsmöglichkeiten. Ein Effekt des Bildungsföderalismus ist, dass es kein länderübergreifendes einheitliches Schulsystem in Deutschland gibt. Die Schulsysteme in den Bundesländern unterscheiden sich z.B. in Bezug auf die Länge der gymnasialen Oberstufe, Studiengebühren, Benennungen von Schulformen aber auch in Bezug auf die Inhalte von Lehrplänen. Aufgrund dieser großen Unterschiede wird regelmäßig eine Auflockerung des Bildungsförderalismus diskutiert.