Ausländerbeiräte oder je nach Kommune auch Integrationsräte sind Gremien der Kommunalpolitik, die die Interessen von Ausländer*innen und Migrant*innen in der Kommunalpolitik vertreten. Für Ausländerbeiräte oder Integrationsräte sind Drittstaatler*innen und EU-Bürger*innen, die mehr als drei oder je nach Kommune sechs Monate in der Kommune leben, sowie in manchen Fällen auch eingebürgerte ehemalige Migrant*innen wählbar und wahlberechtigt. Die Räte wurden in den 1970er Jahren eingeführt und basieren je nach Bundesland auf einer unterschiedlichen Rechtslage. In Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind sie in den Kommunalverfassungen der Länder vorgeschrieben. Da es kein kommunales Wahlrecht für Drittstaatler*innen gibt, sind Ausländerbeiräte oder Integrationsräte die einzige Möglichkeit für sie, sich an der Kommunalpolitik zu beteiligen. 1998 gründete sich aus dem Zusammenschluss von Ausländerbeiräten und Landesarbeitsgemeinschaften der Beiräte der Bundesausländerbeirat (heute Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat, BZI).