Am 23. November 1973 beendete die Bundesregierung die Anwerbeabkommen, durch die von 1955 bis 1973 rund 14 Millionen ausländische Arbeitskräfte in Deutschland angestellt wurden. Rund elf Millionen kehrten wieder in ihre Herkunftsländer zurück. Begründet wurde der Anwerbestopp mit der Ölkrise und der daraus erfolgenden verschlechterten Beschäftigungssituation. Die Bundesregierung erhoffte sich eine Senkung der Zahlen der ausländischen Arbeitnehmer*innen, um die allgemeine Arbeitslos*innenquote zu senken, aber auch um die Zahl „unerwünschter“ Migrant*innen zu reduzieren und die dauerhafte Niederlassung zu verhindern. Viele Migrant*innen, die nicht aus Staaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) stammten, ließen sich dagegen aus Angst davor, nach einer Ausreise keine Aufenthaltserlaubnis mehr zu erhalten, dauerhaft in Deutschland nieder und holten Familienmitglieder nach.