Eine Abschiebung (oder auch Ausweisung) bezeichnet die erzwungene Ausreise einer Person in ihr Herkunftsland oder ein Drittland. Wenn ein Asylantrag abgelehnt wird oder eine Person über kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland verfügt und nicht in einer gegebenen Frist „freiwillig“ ausreist, kommt es zu einer erzwungenen Ausreise, der Abschiebung. Diese passiert oft unter Polizeibegleitung und mit dem Flugzeug. Abgeschobene Personen erhalten ein Wiedereinreiseverbot. Für Abschiebungen sind die Ausländerbehörden der Bundesländer zuständig. Ein Abschiebungsverbot kann erteilt werden, wenn Hindernisse wie eine Krankheit vorliegen, die die Person reiseunfähig machen. Auch wenn in einem Land Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit für abgeschobene Personen drohen, also z.B. dort Krieg herrscht, kann ein Abschiebungsverbot für dieses Land verhängt werden. Personen, die kein Asyl erhalten haben, können dann nicht in dieses, aber durchaus in einen als sicher klassifizierten Drittstaat abgeschoben werden.