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Leiharbeit/Kurzvertrag/Werkvertrag

Leiharbeit, auch Arbeitnehmer*innenüberlassung oder Zeitarbeit genannt, bezeichnet ein Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitnehmer*innen bei einer Leiharbeitsfirma angestellt sind, die sie wiederum für einen befristeten Zeitraum an einen Dritten, ein anderes Unternehmen „verleiht“. Die Leiharbeitsfirma erhält Geld für die Entsendung der Leiharbeiter*innen. Leiharbeit wird oft genutzt, wenn Unternehmen kurzfristig mehr Arbeitskräfte benötigen, aber keine dauerhaften Verpflichtungen wie Arbeitsverträge eingehen wollen. Unternehmen können dafür auch Arbeitnehmer*innen durch Werkverträge anstellen. In diesem Fall werden die Arbeitnehmer*innen nicht für die geleistete Arbeitszeit, sondern für die Herstellung eines „Werkes“, also die Leistung einer Aufgabe, bezahlt, die sie eigenständig verrichten. Während Leiharbeiter*innen trotzdem in den Zuständigkeitsbereich des Betriebsrats fallen, ist der Betriebsrat für Personen, die mit einem Werkvertrag in einem Unternehmen arbeiten, nicht zuständig. Im Vergleich zu den Angestellten eines Unternehmens sind Werkvertragsarbeiter*innen und Leiharbeiter*innen benachteiligt: Sie werden meist schlechter bezahlt, haben keine Arbeitsplatzsicherheit, sind nicht sozial- und rentenversichert und sind von anderen Arbeitsmarkschutzregelungen ausgeschlossen. Besonders Migrant*innen sind häufig von dieser prekären Arbeitsverhältnissen betroffen.